Ergänzungsleistungen – Hypothetisches Einkommen und Vermögensverzicht (Seminar 19)
Wenn eine teilinvalide, verwitwete oder EL-beziehende Person ein geringeres Erwerbseinkommen erzielt, als zumutbar wäre, rechnet die EL-Stelle bei der Bemessung der Ergänzungsleistungen ein hypothetisches Erwerbseinkommen an. Dasselbe gilt auch für nichtinvalide Ehepartner/-innen und eingetragene Partner/-innen. Im Rahmen der Ergänzungsleistungen werden zudem Vermögenswerte angerechnet, auf die verzichtet worden ist. Dadurch fallen die Ergänzungsleistungen nicht existenzsichernd aus. […]







