Erbrechtsrevision 2023
Das Schweizer Erbrecht wird per 1. Januar 2023 angepasst. Erblasser erhalten dadurch vor allem mehr Freiheiten, wem sie ihr Vermögen zukommen lassen möchten.
- Was ändert sich konkret? Worauf ist zu achten?
- Müssen bestehende Testamente und Erbverträge geändert werden?
- Hinweise auf die Neuerungen im Güterrecht, im Scheidungsverfahren und bei der Säule 3a.
- Praxis- und Berechnungsbeispiele zur Veranschaulichung der Neuerungen.
Der Kurs soll Personen, die im Alltag Berührungspunkte zum Erbrecht, zum Eherecht und zum Güterrecht haben, sowie auch alle anderen interessierten Personen auf den neuesten Stand bringen.
Zielgruppe
Mitarbeitende von Berufsbeistandschaften, private Mandatsträger sowie Mitglieder von KESB, Sozialbehörden, Sozialämtern und Sozialdiensten
Kosten
Die Kosten verstehen sich inkl. Unterlagen und Verpflegung
Referent
-
Markus RizGeschäftsführer, Rechtsberater
Geschäftsleitung RGB Consulting AG
Rechtsagent, dipl. Verwaltungsfachmann GFS, dipl. Coach
Langjähriger Leiter eines Sozial- und Vormundschaftsamtes
Fachjurist in den Bereichen KES-Recht, Kindesschutz und Kindesrecht, Unterhaltsrecht, Sozialhilfe- und Sozialversicherungsrecht, Erbrecht
Referent an der AKADEMIE St. Gallen, Gemeindefachschule
Seminare für Sozialhilfe- und KES-Recht an der FHS St. Gallen
Dozent FHS St. Gallen und HSA Luzern