
Inhalt
Dieses Fachseminar thematisiert und beantwortet typische Praxisfragen anhand der aktuellen Rechtsprechung und Regelungen in den kantonalen Sozialhilfegesetzen sowie in den SKOS-Richtlinien.
- Grundsatz der Subsidiarität und Eigenverantwortung als Anspruchsvoraussetzung in der öffentlichen Sozialhilfe
- Aufgaben und Ziel der öffentlichen Sozialhilfe sowie ihre Pflicht zur beruflichen Integration von Bedürftigen
- Massnahmen der beruflichen (Wieder-)Eingliederung für bedürftige Personen
- Bedingungen und Auflagen für bedürftige Personen betreffend Stellensuche, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Teilnahme an Beschäftigungs- und Integrationsprogrammen
- Umgang mit Pflichtverletzungen von bedürftigen Personen, insbesondere mit Bezug auf Verweigerung oder Abbruch von beruflichen Massnahmen
- Voraussetzungen, Verfahren und Regeln zur Sanktionierung (Kürzung, Verweigerung oder Einstellung der finanziellen Sozialhilfe)
- Voraussetzungen und Regeln der strafrechtlichen Sanktionierung
- Bedeutung und Grenzen des Grundrechts auf Nothilfe im Zusammenhang mit der Sanktionierung von Pflichtverletzungen
- Vermutung der Arbeitsfähigkeit und Nachweis der Arbeitsunfähigkeit
- Umgang mit Arztzeugnissen und Einholen von detaillierten Arztberichten
- Anordnung der vertrauensärztlichen Untersuchung
- Beweiswürdigung betreffend ärztliche Zeugnisse und Berichte von Hausärzten sowie vom Vertrauensarzt
Zielgruppe
Mitarbeitende von Sozialämtern, Sozialdiensten, Berufsbeistandschaften, Mitglieder von Sozialbehörden, Gemeinderäte und -präsidenten
Datum
30.08.2021
(08:30 - 17:00 Uhr)
Dieses Seminar kann auch individuell und nach Vereinbarung in Ihrer Institution stattfinden.
Kosten
Fr. 490.-- inkl. Unterlagen und Verpflegung
Ort
Casa Solaris
Herisauerstrasse 40
9200 Gossau
Anmeldung
Kleingedrucktes
Den Eingang Ihrer Anmeldung/en erhalten Sie innert 48 Stunden per E-Mail bestätigt. Sollte die Bestätigung ausbleiben, bitten wir Sie, sich telefonisch bei der RGB 071 370 07 65 zu melden. Eine Abmeldung ist bis 7 Tage vor Beginn möglich und hat schriftlich zu erfolgen.. In diesem Fall werden die Kosten vollumfänglich zurückerstattet. Bei einer Abmeldung später als 7 Tage vor Beginn des Seminars werden die Kosten vollumfänglich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für den Fall, dass die angemeldete Person an der Teilnahme verhindert ist, unabhängig vom Verhinderungsgrund.