DAS BEMESSSUNGSPROGRAMM
Die RGB hat ein gesamtschweizerisch zur Anwendung empfohlenes
Bemessungsprogramm entwickelt. Dieses Bemessungsprogramm wurde gesamt-
schweizerisch vom Verband Schweizerischer Amtsvormünder, zur Anwendung
empfohlen. In der Zeitschrift für Vormundschaftswesen, Nr. 2/2003, S. 89, wurde es
ebenfalls unter den Buchbesprechungen geprüft und zur Anwendung empfohlen. Der
Fachausschuss für Vormundschaftswesen des Kantons St. Gallen und der Sozial-
vorsteher-Verband des Kantons Luzern haben ihren Gemeinden das Bemessungs-
programm zur Anwendung empfohlen. Somit ist das Bemessungsprogramm, welches
auf den Bemessungsrichtlinien des Amtes für Jugend und Berufsberatung des
Kantons Zürich (Zürcher Tabellen) aufgebaut ist bereits in folgenden Kantonen bei
ca. 600 Gemeinden in Anwendung: Kantone St. Gallen, Thurgau, Graubünden,
Luzern, Glarus, Schaffhausen, Zürich, Aargau, Schwyz, Zug, Uri, Nid- und Obwalden,
Solothurn, Wallis, Bern. Praktisch alle Hauptorte der Deutschschweiz haben das
Programm angeschafft.
Hier gelangen Sie zur Präsentation des Bemessungsprogramms
Angebote
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Vormundschaftlich verwaltete Vermögen
Vormundschaftliche Massnahmen
Coaching und Beratung
Unterhaltsbemessung
Rechtsauskünfte
KES-Recht
Erbrecht
Aktuelle Versionen des Programms: Bemessung des Kindesunterhalts
Alle Kantone ausser Kanton Aargau:
Ausgabe 03.11-1
Kanton Aargau:
Ausgabe 01.09-A