FUNDIERTES FACHWISSEN - AUS DER PRAXIS FÜR DIE PRAXIS
Wir beraten Sie gerne zum
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Vorsorgeauftrag
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Patientenverfügung
Wir schulen die Mitglieder der KES-Behörden, der KES-Sekretariate und die
Berufsbeistände
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siehe unser Weiterbildungsangebot
Wir bieten unser breites und jahrzehntelanges Fachwissen im Kindes- und
Erwachsenenschutzrecht den neuen KES-Behörden an:
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Beratung im Ressort KES-Recht des NetzSG
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Beratung verschiedener KES-Regionen bezüglich der Neuorganisation
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Übernahme neuer Aufgaben gemäss nZGB für die KES-Behörden (z. B.
Art. 367, 392 Ziff. 2, 400 Abs. 3, 415, 421 Ziff. 3, 424, 425, 449a nZGB)
Angebote
Weiterbildung
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