FUNDIERTES FACHWISSEN - AUS DER PRAXIS FÜR DIE PRAXIS Wir beraten Sie gerne zum Vorsorgeauftrag Patientenverfügung Wir schulen die Mitglieder der KES-Behörden, der KES-Sekretariate und die Berufsbeistände siehe unser Weiterbildungsangebot  Wir bieten unser breites und jahrzehntelanges Fachwissen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht den neuen KES-Behörden an: Beratung im Ressort KES-Recht des NetzSG Beratung verschiedener KES-Regionen bezüglich der Neuorganisation Übernahme neuer Aufgaben gemäss nZGB für die KES-Behörden (z. B. Art. 367,  392 Ziff. 2,  400 Abs. 3,  415,  421 Ziff. 3, 424,  425, 449a nZGB) Angebote Weiterbildung Dokumentationen Springer-Einsätze Dossierüberprüfung Organisationsanalysen Vormundschaftlich verwaltete Vermögen Vormundschaftliche Massnahmen Coaching und Beratung Unterhaltsbemessung Rechtsauskünfte KES-Recht Erbrecht